Die Aufnahmekapazität des 1. Jahrgangs wird von der Schulaufsicht – auch unter Berücksichtigung des vom Schulträger festgelegten Einzugsbereiches (zuständige Schule) – festgesetzt. Gemäß § 1 der Landesverordnung über Grundschulen haben Eltern jedoch die Möglichkeit, ihr Kind an einer anderen als der zuständigen Grundschule anzumelden (freie Schulwahl). Das folgende Verfahren regelt die Aufnahme für den Fall, dass durch die Möglichkeit der freien Schulwahl mehr Bewerberinnen und Bewerber einen Platz an der BALTIC-SCHULE beanspruchen, als freie Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Die Anzahl der im Aufnahmeverfahren zu vergebenden Plätze reduziert sich zusätzlich

  1. a) um die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit SONDERPÄDAGOGISCHEM FÖRDERBEDARF, die der BALTIC-SCHULE im Rahmen der Koordinierung zugewiesen werden.
  2. b) um die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die nach der HÄRTEFALLREGEL ausschließlich auf den Besuch der BALTIC-SCHULE angewiesen und deswegen unabhängig vom Aufnahmeverfahren aufzunehmen sind. Jeder Härtefall muss im Detail begründet und möglichst vor Beginn des Aufnahmeverfahrens bei der Schule angezeigt werden. Die Anwendung der Härtefallregel unterliegt der Beurteilung des Schulleiters.

Übersteigt die Zahl der Anmeldewünsche die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze, werden bei der Aufnahmeentscheidung die unten aufgezählten Kriterien berücksichtigt – in dieser Reihenfolge: 1. Verbleib in der Eingangsphase – 2. Zuständige Schule – 3. Geschwisterkind * – 4. Losverfahren.

* Dieses Kriterium bezieht sich ausschließlich auf Geschwister, die die Jgst. 1 bis 4 besuchen.

Die Aufnahmekriterien im Einzelnen

  1. Schülerinnen und Schüler der Klasse 1, die nach Prognose der Klassenkonferenz in Klasse 1 verbleiben (Eingangsphase), da aufgrund des Leistungs- und Entwicklungsstandes zu erwarten ist, dass sie für ein erfolgreiches Durchlaufen der Eingangsphase drei Schulbesuchsjahre benötigen, behalten ihren Schulplatz und werden der neuen Jgst. 1 zugewiesen.
  2. Die zum Einzugsgebiet der BALTIC-SCHULE gehörenden Kinder werden aufgenommen, sofern die Erziehungsberechtigten ihr Kind an der BALTIC-SCHULE anmelden. Das Einzugsgebiet (zuständige Schule) wird vom Schulträger festgelegt.

Gibt es nach Durchführung der Kriterien 1 und 2 noch freie Plätze im Sinne der Aufnahmekapazität, werden auch Kinder aufgenommen, die nicht zum Einzugsbereich der Schule gehören (freie Schulwahl). Ist die Zahl dieser Anmeldungen größer als die Zahl der noch zur Verfügung stehenden Plätze, werden diese (restlichen freien) Plätze nach folgenden Kriterien vergeben (Kriterien 3 und 4):

  1. In diesem Schritt werden Kinder aufgenommen, die das Kriterium GESCHWISTERKIND erfüllen. Das Kriterium GESCHWISTERKIND bezieht sich ausschließlich auf die GRUNDSCHULE (Jgst. 1 – 4).

Ist die Zahl der Anmeldungen, die sich auf das Kriterium GESCHWISTERKIND beziehen, größer als die Zahl der noch zur Verfügung stehenden Plätze, werden diese Plätze nach dem LOSVERFAHREN unter den GESCHWISTERKINDERN vergeben.

  1. Gibt es nach Anwendung der Kriterien 1 (Verbleib in der Eingangsphase), 2 (zuständige Schule)und 3 (Geschwisterkinder) noch freie Plätze im Sinne der Aufnahmekapazität, werden diese freien Plätze in einem letzten Schritt des Aufnahmeverfahrens nach dem LOSVERFAHREN vergeben.

(Beschluss der Schulkonferenz vom 22.11.2022)